Benutzung der Krananlage

Haftungsausschluss

 

Eine Haftung des Segelclub Walchensee (SCLW), gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Nutznießer wäh­rend oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Krananlage durch ein Verhalten des SCLW oder seiner Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Kardinalpflichten sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahr­lässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des SCLW in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

 

Benutzung durch Mitglieder des SCLW

 

Die Krananlage darf nur von Personen bedient werden, die Mitglied des SCLW sind und eine Unterweisung zur Bedienung der Krananlage erhielten. Unterweisungsberechtigt sind die Beauftragten des SCLW.

 

Die Benutzung der Krananlage ist nur für Mitglieder des SCLW kostenlos, die vom SCLW einen Liegeplatz zugewiesen bekamen und die jährliche Liegeplatzgebühr be­zahlt haben.

 

Eine Weitergabe des Schlüssels für die Krananlage ist nicht erlaubt. Der Kasten für die Kransteuerung ist stets abzuschließen, die Kette nach oben zu fahren und der Strom abzu­schalten.

Die Weitergabe bzw. eine kurzfristige Überlassung des Schlüssels an Nicht-Mitglieder führt unweigerlich zum Einzug des Schlüssels durch den Vorstand.


Benutzung durch Nicht-Mitglieder

 

Die Bedienung der Krananlage durch Nicht-Mitglieder ist grundsätzlich nicht gestattet und darf nur durch berechtigte und eingewiesene Mitglieder des Clubs erfolgen. Dies gilt auch während Regatten oder sonstigen Veranstaltungen. Außerhalb von Veranstaltungen ist das Kranen von Club-fremden Booten stets mit dem Vorstand abzustimmen und ein fester Termin mit einem eingewiesenen Clubmitglied zu vereinbaren. Ansprechpartner für das Kranen ist:
Robert Hafner, Telefon 08825-451, E-Mail ferienwohnungen-hafner@t-online.de

 

Voraussetzungen für das Kranen von Club-fremden Booten:

  1. Die Haf­tungsausschluss-Erklärung muss immer vor dem Kranen unterzeichnet werden.
  2. Die Nutzung ist kostenpflichtig, derzeit 55 EUR für das einmalige Ein- und Auskranen, gegebenenfalls kann zusätzlich eine Anfahrtpauschale berechnet werden.
  3. Der Nutzungszeitpunkt muss mit dem Vorstand vereinbart werden.

Ausgenommen von der Kostenpflicht sind Teilnehmer an Regatten, die ordnungsge­mäß gemeldet und das Meldegeld bezahlt haben.

 

Stand: Juni 2017