Beiträge und Gebühren
Gemäß Satzung sind die Beiträge und Gebühren im ersten Quartal des Rechnungsjahres zu entrichten. Da das Rechnungsjahr des SCLW am 1. November beginnt, werden die Beiträge und Gebühren zwischen Anfang November und Ende Januar des Folgejahres fällig.
Üblicherweise erstellt der SCLW zwecks Einsparung von Kosten keine Rechnungen. Es wird deshalb gebeten, die Beiträge und Gebühren unaufgefordert im Fälligkeitszeitraum auf das Konto des SCLW zu überweisen.
Bankverbindung:
Segelclub Walchensee e.V.
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
Kontonummer 144 428, BLZ 703 500 00.
Mitgliedsbeitrag
Erwachsene
Liegeplatzgebühr
Aufnahmegebühr
Laser
Jolle
Kielboot
Jugendliche
41,00 Euro
13,00 Euro
77,00 Euro
128,00 Euro
205,00 Euro
Für neue Mitglieder, deren Probejahr vorbei ist und die Aufnahme in den SCLW vom Vorstand beschlossen und verkündet wurde, wird mit dem Mitgliedsbeitrag auch die einmalige Aufnahmegebühr von 409,00 Euro fällig.
Die einmalige Liegeplatzgebühr von 256,00 Euro für ein Kielboot oder 154,00 Euro für eine Jolle wird bei neu aufgenommenen Mitgliedern unmittelbar dann fällig, wenn erstmalig ein Liegeplatz beantragt und genehmigt wurde.
Jährlich anfallende Beiträge und Gebühren:
Einmalig anfallende Beträge und Gebühren:
Mitglieder
409,00 Euro
Bei Ehepartnern von Mitgliedern des SCLW und bei Jugendlichen entfällt die einmalige Aufnahmegebühr.
Liegeplatzgebühr
Laser, Jolle
154,00 Euro
256,00 Euro
Kielboot