Clubordnung

Allgemeines Das Clubleben des SCLW bedarf gewisser Regeln, die dem Interesse seiner Mitglieder, ihrem Eigentum und dem des SCLW dienen. Es soll und kann jedoch nicht alles geregelt werden. Vielmehr appelliert der Vorstand an die Mitglieder, sich in diesem Sinn fair an die Clubordnung zu halten.
Schlüssel Die Clubhütte, die Schranken und die Kransteuerung sind mit einen zentralem Schließsystem gesichert. Ein Schlüssel wird vom Vorstand auf Antrag vergeben und darf nicht verliehen werden. Bei Missbrauch erfolgt der Einzug des Schlüssels.
Bei Ausscheiden aus dem SCLW ist der Schlüssel an den Vorstand unaufgefordert zurückzugeben. Ein Verlust des Schlüssels muss unverzüglich dem Vorstand gemeldet werden. In diesem Fall behält sich der Vorstand vor, das gesamte Schließsystem auszutauschen und die Kosten dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Schranken Die Schranken sind stets abgeschlossen zu halten.
Krananlage Siehe Regeln zur ”Benutzung der Krananlage des SCLW”.
Kransteg Auf- und Abtakeln der Boote auf dem Kransteg ist nicht gestattet. Nach dem Wassern des Bootes muss der Kransteg unverzüglich freigemacht werden.
Liegeplätze Die Liegeplätze werden jährlich auf Antrag vergeben. Die Zu- und Einteilung der Liegeplätze wird am Schwarzen Brett bekannt gegeben.
Arbeitseinsatz Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, beim jährlichen Rama dama und bei Regattaveranstaltungen Arbeitseinsatz zu leisten. Bei den Regattaveranstaltungen erfolgt die Einteilung namentlich in einer sogenannten "Teamliste", die vom Vorstand erstellt und zu Beginn einer Saison veröffentlicht wird. Die Einteilung ist verbindlich und kann nur in Absprache mit dem Teamleiter geändert werden.
Nutzung der
Clubhütte
Die Clubhütte ist nur für das gesellschaftliche Zusammensein von Clubmitgliedern vorgesehen. Das Umkleiden und Abstellen von Segeltaschen ist nur im Obergeschoss der Hütte erlaubt. Übernachtung in der Clubhütte, privater Gebrauch der Einrichtung sowie das Abstellen von privaten Gegenständen in der Clubhütte ist nicht gestattet.
Sicherung des
Clubhauses
Die Eingangstür ist auch bei kurzfristiger Abwesenheit geschlossen zu halten und beim Verlassen des Geländes abzuschließen. Für das Verschließen der Hütte bei Regattaveranstaltungen mit auswärtigen Teilnehmern sind jene Flottenkapitäne verantwortlich, deren Flotten beteiligt sind.
Sauberkeit Bitte achten Sie in der Clubhütte, auf der Toilette, auf dem Clubgelände und dem Parkplatz auf besondere Sauberkeit. Nehmen Sie Abfall mit nach Hause, die Clubhütte ist der kommunalen Müllabfuhr nicht angeschlossen. Verwendetes Geschirr bitte gesäubert und gespült wieder in die Schränke stellen, Bänke und Tische aufräumen und den Boden feucht wischen.
Clubeigentum Die Nutzung des Clubeigentums außerhalb des Clubgeländes bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Der Nutzer haftet für Beschädigung oder Verlust.
Parkplatz Zum Parken von Fahrzeugen steht der Parkplatz des SCLW zur Verfügung. Auf dem Clubgelände besteht während der Segelsaison an Wochenenden und an Feiertagen absolutes Parkverbot. An Wochentagen ist kurzfristiges Parken nur während Reparaturen am Boot erlaubt. Bitte, parken Sie nicht auf dem Parkplatz des Café Bucherer.
Anhänger
Anhänger dürfen weder am Clubgelände noch am Parkplatz des SCLW abgestellt werden. Ausgenommen davon sind nur solche Anhänger, die zum Lagern von Booten auf einem zugewiesenen Liegeplatz dienen.