Liegeplatzantrag

Liebe Mitglieder / Bootseigner,
 
Wir haben das Prozedere der jährlichen Vergabe geändert.
Ab sofort verlängert sich zum 31.10. jedes Jahres der Liegeplatz für ein weiteres Jahr, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Liegeplatz oder die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde. Eine spätere Kündigung wird dann erst zum daraufolgenden Jahr wirksam.
 
Laut unserer Satzung besteht aber trotzdem kein Anrecht auf einen Liegeplatz, auch wenn man im Vorjahr einen hatte. Das heißt,dass der Vorstand berechtigt ist, einzelne Liegeplätze bis zum Stichtag 31.10. für das Folgejahr zu entziehen, wenn er dies für geboten hält.
 
Wer einen neuen Liegeplatz beantragen will, füllt bitte weiterhin das untenstehende Formular aus.
 
Die  Liegeplatzgebühren werden Anfang des Jah­res mit den Mitgliedsbeiträgen per Einzugsverfahren abgebucht. Bitte prüft ob Eure Bankdaten korrekt im SCLW-Mitgliedsportal hin­terlegt sind und aktualisiert diese, falls sich etwas ge­ändert hat. Diejenigen, die bisher nicht am Last­schriftverfahren teilnehmen, bitten wir dies noch nachzuholen. Ihr könnt die Angaben direkt über das Web eingeben oder per E-Mail an die Schriftführerin Sabine senden. Falls Ihr nicht über ei­nen Internetan­schluss verfügt, so könnt ihr uns gerne eure Kontoda­ten per Telefon, Brief oder Fax zukom­men zu lassen.

Online Liegplatzantrag

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1. Hiermit beantrage ich die Zuteilung eines Liegeplatzes auf dem Clubgelände des Segelclub Walchensee.
2. In der vergangenen Saison habe ich an Regatten teilgenommen:
Bitte lösen Sie folgende Rechnung (SPAM-Schutz)
Die geltenden Vorschriften und die Clubordnung, erkenne ich ausdrücklich an. Mir ist auch bekannt, dass mit der Mitgliedschaft im SCLW kein automatisches Anrecht auf einen Liegeplatz besteht