Liegeplatzantrag
Liebe Mitglieder / Bootseigner,
Wir haben das Prozedere der jährlichen Vergabe geändert.
Ab sofort verlängert sich zum 31.10. jedes Jahres der Liegeplatz für ein weiteres Jahr, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Liegeplatz oder die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde. Eine spätere Kündigung wird dann erst zum daraufolgenden Jahr wirksam.
Laut unserer Satzung besteht aber trotzdem kein Anrecht auf einen Liegeplatz, auch wenn man im Vorjahr einen hatte. Das heißt,dass der Vorstand berechtigt ist, einzelne Liegeplätze bis zum Stichtag 31.10. für das Folgejahr zu entziehen, wenn er dies für geboten hält.
Wer einen neuen Liegeplatz beantragen will, füllt bitte weiterhin das untenstehende Formular aus.
Die Liegeplatzgebühren werden Anfang des Jahres mit den Mitgliedsbeiträgen per Einzugsverfahren abgebucht. Bitte prüft ob Eure Bankdaten korrekt im SCLW-Mitgliedsportal hinterlegt sind und aktualisiert diese, falls sich etwas geändert hat. Diejenigen, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir dies noch nachzuholen. Ihr könnt die Angaben direkt über das Web eingeben oder per E-Mail an die Schriftführerin Sabine senden. Falls Ihr nicht über einen Internetanschluss verfügt, so könnt ihr uns gerne eure Kontodaten per Telefon, Brief oder Fax zukommen zu lassen.