Liegeplatzantrag
Liebe Mitglieder / Bootseigner,
ein zugewiesener Liegeplatz verlängert sich zum 31.10. jeden Jahres für ein weiteres Jahr, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Liegeplatz oder die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde. Eine spätere Kündigung wird erst zum daraufolgenden Jahr wirksam.
Laut Satzung besteht trotzdem kein Anrecht auf einen Liegeplatz. Die Liegeplätze werden jährlich vergeben, die Platzaufteilung dabei nach Bedarf neu eingeteilt. Der Vorstand ist berechtigt, Liegeplätze bis zum Stichtag 31.10. für das Folgejahr zu entziehen, wenn er dies für geboten hält.
Wer einen neuen Liegeplatz beantragen will, füllt bitte untenstehendes Formular aus. Fragen zum Thema bitte per Mail an unseren Sportwart: sportwart@sclw.de
Die Liegeplatzgebühren werden Anfang des Jahres mit den Mitgliedsbeiträgen per Einzugsverfahren abgebucht. Bitte prüft ob Eure Bankdaten korrekt im SCLW-Mitgliedsportal hinterlegt sind und aktualisiert diese, falls sich etwas geändert hat. Diejenigen, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir dies noch nachzuholen. Ihr könnt die Angaben direkt über das Web eingeben oder per E-Mail an die Schriftführerin Sabine senden. Falls Ihr nicht über einen Internetanschluss verfügt, so könnt ihr uns gerne eure Kontodaten per Telefon, Brief oder Fax zukommen zu lassen.