Begrenzte Anzahl an Stellplätzen für kleine Wohnmobile in Clubnähe

Wir können unseren Regattateilnehmern ab sofort eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen für Wohnmobile anbieten.

Die Fahrzeuge dürfen hierbei eine Länge von 6 m und eine Breite von 3 m nicht überschreiten. Ein Stellplatz kostet 15 EUR für die Regatta und wird nach Verfügbarkeit vergeben. Bitte bei der Meldung im Kommentarfeld mit Größe des Fahrzeuges eintragen, wenn ein Stellplatz gewünscht wird.

Wer zelten möchte oder mit einem Wohnwagen anreist, muß sich um einen Stellplatz auf einem der Campingplätze bemühen.

Wir bitten jedoch zu bedenken, dass der Club keine Duschen und keine Entsorgungsmöglichkeit für Chemietoiletten hat. Wer dies benötigt, weicht bitte auf den Campingplatz direkt am Walchensee oder, falls dieser überfüllt sein sollte, auf den Campingplatz direkt am Kochelsee aus.

 

Camping Lobisau Walchensee: Tel: 08858-929168 www.camping-walchensee.de   >Route<
Camping Kesselberg am Kochelsee: Tel: 08851-464 www.camping-kochelsee.de   >Route<

 

Onlinemeldung zur Regatta "RL Moth-Klasse 2019"
Registration for "RL Moth-Klasse 2019"

Felder mit * sind Pflichtfelder. / Forms with * are required
Moth

Steuermann/frau / Helm

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Datenschutzerklärung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern,
fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Ist ein Fotodienstleister vor Ort, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass dieser
die gemachten Fotos auf seiner Plattform veröffentlichen und / oder zum Erwerb anbieten darf.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Vereins, und seiner Ergebnisse (Platzierungen) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(4) Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder E-Mail widersprechen. In diesem Fall wird die Startberechtigung nachträglich entzogen. Bisher eventuell vorgenommene Veröffentlichungen in elektronischen Medien werden gelöscht.